Allgemeine Geschäftsbedingungen
Robert Stolarczyk und Fotografie
Keplerstraße 55 B
45147 Essen
Kontakt
Telefon: +49 (0)174 400 57 02
E‑Mail: robert.stolarczyk@gmx.de
Instagram: @robert_und_fotografie
@robert_poledancefotografie
I. Allgemeines
- Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
- Sie gelten als vereinbart mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Auftragnehmer.
- Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
- Ein Auftrag kommt zustande, sobald im beiderseitigen Einvernehmen ein Termin für ein Shooting oder eine Bearbeitung von Lichtbildern vereinbart wird.
- "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.
II. Urheberrecht, Nutzungsrecht
- Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern, gleich in welcher Schaffensstufe, nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur in unveränderter Form und für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
- Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
- Der Besteller eines Bildes nach §60 UrhG hat – sofern nicht anders vereinbart – kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Der §60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen, sofern nicht anders vereinbart.
- Der Fotograf behält sich vor, eine Übertragung von ausschließlichen Nutzungsrechte bzw. Exklusivrechte mit einem zusätzlichen Honorar zu berechnen.
- Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.
- Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
- Die Negative/Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative/Daten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Auftragsproduktionen, Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale pro Lichtbild berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten, etc.) sind nach Vereinbarung vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise aus.
- Für einen im beiderseitigem Einvernehmen vereinbarten Shootingtermin wird eine Anzahlung i.H.v. 50,- Euro berechnet, die nach der Fertigstellung des Auftrages mit dem Honorar verrechnet wird.
- Eine Mehrwertsteuer fällt nicht an, da der Fotograf Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG ist.
- Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
- Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
- Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
- Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
- Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf - wenn nichts anderes Vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
- Der Fotograf verwahrt die Negative/Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative/Daten nach einem Jahr seit Erstellung der Lichtbilder zu vernichten. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für technischen Datenverlust durch sterben von Festplatten oder nicht mehr lesbare andere Speichermedien.
- Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
- Die Reklamationsfrist für vom Fotografen erstellte Aufnahmen endet nach 14 Tagen.
V. Vertragsstrafe, Schadensersatz
- Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars je betroffenes Lichtbild zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
- Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
VI. Nebenpflichten
- Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Fotograf die erstellten Fotos für Eigenpräsentationszwecke bis auf ausdrücklichen Widerruf verwenden darf.
- Bei Aufnahmen jeglicher Art ist das Fotografieren und Filmen von dritten Personen grundsätzlich nicht zulässig. Wenn trotz wiederholter Aufforderung, dieses zu unterlassen, dem nicht Folge geleistet wird, hat der Fotograf das Recht, die eigenen Fotoarbeiten sofort zu beenden und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
- Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Wird vom Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach dem Shootingtermin keine Auswahl von Bildern genannt, die vom Fotografen fertigzustellen sind, ist die Anzahlung innerhalb von weiteren 10 Tagen zu zahlen.
- Geleistete Anzahlungen für Aufträge, die durch Verschulden des Auftraggebers nicht zustande gekommen sind, verfallen, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten ein neuer Shootingtermin zustande kommt.
- Wenn der Termin weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin nicht einvernehmlich geändert wurde, wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50,- Euro fällig. Der Auftraggeber ist Beweispflichtig, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
- Erscheint der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht, wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50,- Euro fällig. Der Auftraggeber ist Beweispflichtig, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
VIII. Datenschutz
- Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, am Aufnahmetag anwesende Personen über die Anfertigung der Fotos aufzuklären und bereits im Vorfeld deren Einverständnis einzuholen.
- Sollte dieses nicht erteilt werden, muss der Fotograf bereits vor dem Aufnahmetag entsprechend informiert werden.
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
- Die Aufnahmen werden vom Fotografen gesichert und archiviert, sowie im Rahmen der Bestellung weiterverarbeitet. Zur Ansicht der Fotos werden diese in eine geschützte Onlinegalerie hochgeladen.
- Im Falle einer Bildbestellung darf der Fotograf die Bilddaten für den Druck an externe Dienstleister weiterleiten.
- Bilddateien werden gegebenenfalls über einen externen Dienstleister an den Auftraggeber versandt.
IX. Digitale Fotografie
- Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
- Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
- Erhält der Auftraggeber digitale Dateien auf einem Datenträger, so sind diese vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.
X. Bildbearbeitung
- Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. mit dem Hinweis „Bearbeitung weicht vom Originalwerk des Fotografen ab“ zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8 UrhG.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bildern elektronisch verknüpft wird.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
- Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
XI. Nutzung, Verbreitung, Nennung des Urhebers
- Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
- Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
- Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen erfolgt unter der Auflage, dass der Fotograf zwingend als Urheber zu nennen ist: Je nach Offline-, Print- oder Online-Medium bzw. -Website oder -App ist der Fotograf mit „Robert Stolarczyk und Fotografie“, „Robert Stolarczyk & Fotografie“ oder „@robert_und_fotografie“, bei Poledancefotos „Robert Stolarczyk und Fotografie“, „Robert Stolarczyk & Fotografie“ oder „@robert_poledancefotografie“ zu erwähnen.
- Handelt es sich um nicht vom Auftraggeber zugeschnittene Lichtbilder mit einem auf dem verwendeten oder veröffentlichten Lichtbild erkennbaren Wasserzeichen des Fotografen, ist eine zusätzliche Nennung nicht notwendig.
- Die Vervielfältigung und Verbreitung von durch den Auftraggeber bearbeiteten Lichtbildern, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
- Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
- Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
- Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.
XII. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
XIII. Salvatorische Klausel
- Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.